Reformierte Volksabstimmung am
27. September 2026

Nein zur Zentralisierung

Der Kirchenrat kann bereits „Richtlinien für Bau, Unterhalt und Nutzung kirchlicher Liegenschaft sowie für den Raumbedarf der Kirchgemeinden erlassen“ (Art. 243,3 der Kirchenordnung). 

Bei einem Ja zur Vorlage erhält der Kirchenrat weitreichende neue Kompetenzen: Er kann festlegen, wie die Kirchgemeinden vorgehen müssen, sowie die Einzelheiten regeln und die massgebenden Sachbereiche bezeichnen (Art. 247a). 

Der Kirchenrat will die neuen Kompetenzen nutzen, um in Verordnungen weitere Bestimmungen zu erlassen: 

  • die Pflicht der Kirchgemeinden, sich bis 2032 mit dem „Grünen Güggel“ zu zertifizieren und sich alle vier Jahre zu rezertifizieren, 
  • die Pflicht der Kirchgemeinden zur CO2-Bilanzierung mit einem bestimmten Tool,
  • die Pflicht zur Senkung der Emissionen auf Netto-Null bis 2035,
  • die Pflicht zur Kompensation – und in welchen Senken sie stattfinden soll,
  • die Festlegung des Absenkpfades.

Zudem soll die Kirchensynode weitere Reduktionsziele für nicht-gebäudebezogene Emissionen festlegen können. 

Diese Bestimmungen bedeuten eine massive Zentralisierung in der Zürcher Landeskirche. Der Umgang mit Immobilien obliegt traditionell den Kirchgemeinden und macht einen wesentlichen Aspekt ihrer Autonomie aus. 

Laut dem Abstimmungsbüchlein erreichen die meisten fossilen Heizanlagen in den Kirchgemeinden bis 2035 das Ende ihrer Lebensdauer. Das heisst: Die Kirchgemeinden haben ihren Ersatz sowieso zu planen. Der Kirchenrat schreibt, nur wenige Anlagen seien vorzeitig zu ersetzen, um netto null 2035 zu erreichen. Und: Energetische Sanierungen von Gebäuden seien zur Erreichung des Netto-Null-Ziels nicht notwendig. 

Vor diesem Hintergrund sind einschneidende neue Bestimmungen erst recht unnötig. Mehr Vorschriften treffen Kirchgemeinden hart und belasten die Kirchenpflegen. Das Ziel muss weniger Bürokratie sein. 

Wir sagen: NEIN zu noch mehr Bestimmungen, NEIN zur Zentralisierung.