Reformierte Volksabstimmung am
27. September 2026

NEIN zum Güggelzwang für alle Kirchgemeinden

Gegenvorschlag zur Schöpfungsinitiative:

NEIN am 27. September

Die neuen Klimaschutz-Bestimmungen sind abzulehnen. Die Vorlage schwächt Kirchgemeinden. 
Das Netto-Null-Ziel 2035 ist verfehlt. Der Zwang für alle Kirchgemeinden, sich mit dem «Grünen Güggel» zu zertifizieren, überfordert viele Gemeinden und führt zu mehr Bürokratie.

Klimaschonendes Verhalten und ökologische Massnahmen in den Kirchgemeinden sind zu fördern. Die bisherigen Bestimmungen in der Kirchenordnung der Landeskirche genügen: Sie zielt auf die «Bewahrung der Schöpfung» (Art. 4) und ist «einer sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeit verpflichtet» (Art. 29). 

Umweltschutz geht ohne Zwängerei besser. Die Landeskirche soll dazu motivieren und für Renovationen und Umnutzungen bessere Rahmenbedingungen schaffen. Der Eingriff der Kantonalkirche in die Immobilienverwaltung verletzt die Autonomie der Kirchgemeinden. 

Viele Kirchgemeinden betreiben wirksamen Umweltschutz ohne den «Grünen Güggel». Die Mehrheit der Kirchgemeinden hat sich gegen den «Grünen Güggel» entschieden. 

NEIN zu überhöhten Klimazielen
NEIN zum Güggelzwang 
NEIN zu noch mehr Bürokratie
NEIN zur Überlastung der Kirchenpflegen.

Das NEIN am 27. September bewahrt die Autonomie der Kirchgemeinden. 
Es macht den Weg frei zu kreativem, lokal verantwortetem Umweltschutz in der Kirche.

Podien

Zur Information der Stimmbürger veranstalten Kirchgemeinden Podien. 
Pro- und Kontra-Vertreter werden ihre Gesichtspunkte darlegen und diskutieren: 

Dienstag, 25. August, 20.00: Wetzikon, Kirche
Donnerstag, 27. August, 19.30: Kloster Kappel, Zwinglisaal
Mittwoch, 2. September, 19.30: Winterthur Seen, KGH, Kanzleistrasse 37
Mittwoch, 2. September, 19.30: Dietlikon, KGH, Dorfstrasse 15
Donnerstag, 3. September, 19.00: Zürich, St. Peter, Kirche
Donnerstag, 3. September, 19.30: Urdorf, Neue ref. Kirche, Weihermattstrasse 40 
Montag, 7. September, 19.00: Horgen, KGH, Kellistrasse 21
Dienstag, 8. September, 19.30: Andelfingen, Kirche 
Donnerstag, 10. September, 19.30: Regensdorf, Kirche
Freitag, 18. September: Zürich, Hirschengraben 7 (Hirschli) 

Die Vorlage

Die Vorlage umfasst wenige Änderungen in der Kirchenordnung. Diese schränken die Freiheit der Kirchgemeinden ein. 
Hier finden Sie die umstrittenen Artikel der Kirchenordnung, die zur Abstimmung kommen, mit kursivem Kommentar.


Art. 4a    
Die Landeskirche schützt die natürlichen Lebensgrundlagen und pflegt mit diesen einen schonenden Umgang, namentlich durch
a. den Verzicht auf die Verwendung fossiler Energieträger,
b. das Vermindern und Vermeiden von Treibhausgasemissionen und weiteren Umweltauswirkungen beim Wahrnehmen ihres Auftrags,
c. die Behandlung ökologischer Themen in Bildung und Spiritualität,
d. die Förderung einer ökologisch nachhaltigen Gesellschaft.


Art. 4a
Die Bestimmung verpflichtet die Kirche insgesamt zu ökologischem Aktivismus. Dieser wird dem Auftrag von Verkündigung, Diakonie und Gemeindeaufbau, Seelsorge und Bildung (Artikel 5) vorangestellt! Die Bestimmung sprengt den Grundlagenteil der Kirchenordnung, wo das Eintreten „für die Würde des Menschen, die Ehrfurcht vor dem Leben und die Bewahrung der Schöpfung“ bereits prägnant festgehalten ist (Artikel 4). Der Verzicht auf fossile Energieträger gehört nicht in die Kirchenordnung.

 


Art. 247a 
1 Die Kirchgemeinden und die Landeskirche vermindern ihre betrieblichen Umweltauswirkungen, soweit sich diese nicht vermeiden lassen.
2 Sie verwenden zur Erfassung und zur Verminderung ihrer betrieblichen Umweltauswirkungen die vom Kirchenrat bezeichneten Mittel.
3 Der Kirchenrat regelt die Einzelheiten. Er bezeichnet insbesondere die massgebenden Sachbereiche und die zu erhebenden Kennzahlen.


Art. 247a
Das Ziel der Verminderung ist sinnvoll. Doch der Kirchenrat erhält zu weitreichende Kompetenzen. So kann er weitere Sachbereiche bezeichnen, in denen Emissionen vermindert werden müssen. Er erhält namentlich die Kompetenz, diese Bestimmungen in Verordnungen umzusetzen.
Die Freiheit der Kirchgemeinden im Umgang mit ihren Gebäuden wird massiv eingeschränkt. Die Finanzierbarkeit ist ungeklärt.

 


Art. 247b 
1 Die Kirchgemeinden und die Landeskirche senken die Treibhausgasemissionen.
2 Die Kirchensynode legt mit Blick auf die Senkung der Treibhausgasemissionen namentlich fest:
a. die betreffenden Sachbereiche und einzelnen Treibhausgase,
b. die Absenkungsziele, 
c. die Pflichten von Kirchgemeinden und der Landeskirche.


Art. 247b
Die Bestimmung gibt ein sinnvolles Ziel vor, aber schiesst übers Ziel hinaus. Sie ist zentralistisch, indem sie Kirchgemeinden neue Pflichten auferlegt. Dies widerspricht dem grundlegenden Grundsatz der Subsidiarität: Kirchgemeinden „regeln ihre Angelegenheiten … selbständig“ (Artikel 152 der Kirchenordnung).

 


Art. 248 (Übergangsbestimmung)
Die Kirchensynode legt gemäss Art. 247b Abs. 2 lit. a und b die Absenkungsziele für gebäudebezogene CO2-Emissionen so fest, dass bis Ende 2035 das Ziel «Netto-Null» erreicht werden kann.


Art. 248
Die Zürcher Stimmbürger haben kürzlich gegen Netto Null 2040 gestimmt. Die Kirche braucht kein eigenes Ziel. Die staatliche Vorgabe (Netto Null 2050) genügt.

Von der Schöpfungsinitiative zum Gegenvorschlag

Ökologisch bewegte Kreise reichten 2023 die sogenannte Schöpfungsinitiative ein. Sie verlangten darin, dass die Kirche die Treibhausgasemissionen bis 2035 auf Netto Null reduziert. 

Der Kirchenrat nahm die zentralen Forderungen der Initiative ungemildert auf. In seinen Gegenvorschlag fügte er die Pflicht zur Güggel-Zertifizierung für alle Kirchgemeinden ein. 

Die Synode sagte knapp Ja. Da die Initianten daraufhin ihr Begehren zurückzogen, aber gleichzeitig das Referendum ergriffen wurde, entscheidet nun das reformierte Kirchenvolk über die Vorlage. 

Die Kirchensynode am 27. Januar 2026.

Argumente


NEIN zum Güggelzwang

Massnahmen für den Umweltschutz und den schonenden Umgang mit Ressourcen sind dringlich; darüber besteht Einigkeit. Der „Grüne Güggel“ zeigt zwar sinnvolle Schritte auf. Doch zielführende ökologische Massnahmen werden seit langem auch ohne den „Grünen Güggel“ ergriffen. Die vorhandenen Instrumente (STRATUS PLUS) werden genutzt. 

Umweltschutz in der Kirche braucht Freiräume. Die Fixierung auf den „Grünen Güggel“ engt ein. Der Zwang zur Zertifizierung ist abzulehnen. Denn es gibt Alternativen wie ECOCHURCH. Die Kirchgemeinden stehen vor unterschiedlichen Herausforderungen. Wie sie vorgehen, sollen sie wie bisher selbst entscheiden und verantworten.

Wir sagen: NEIN zum Güggelzwang.


NEIN zur Zentralisierung

Der Umgang mit Immobilien ist Sache der Kirchgemeinden. Die Freiheit macht einen wesentlichen Aspekt ihrer Autonomie aus. 

Der Kirchenrat kann bereits Richtlinien für Bau, Unterhalt und Nutzung erlassen. Bei einem Ja zur Vorlage erhält er weitreichende neue Kompetenzen: Er kann festlegen, wie die Kirchgemeinden ökologisch vorgehen müssen, bis in die Einzelheiten. In Verordnungen will er weitere Bestimmungen erlassen. 

Diese bedeutet eine massive Zentralisierung in der Zürcher Landeskirche. Mehr Vorschriften treffen Kirchgemeinden hart und belasten die Kirchenpflegen. Das Ziel muss weniger Bürokratie sein. 

Wir sagen: NEIN zur Zentralisierung. 


NEIN zur Selbsttäuschung

Selbsttäuschung, Augenwischerei und die Überschätzung der eigenen Möglichkeiten helfen auch im Klimaschutz nicht weiter. Ob und wie CO2 und andere klimaschädliche Gase im erforderlichen Umfang der Atmosphäre entzogen werden können, ist unklar. Der Kauf von Zertifikaten für Senken im Ausland gleicht einem Ablasshandel. 

Die Landeskirche und die Kirchgemeinden erfassen nur die Emissionen eines Teils ihrer Gebäude. Emissionen werden auch durch Konsum und Mobilität der Bevölkerung verursacht. Sie fallen bei der Herstellung von Produkten im In- und Ausland, bei ihrem Transport und bei ihrer Entsorgung an. 

Wir sagen: NEIN zur Selbsttäuschung.


NEIN zur Überlastung der Kirchenpflegen

Die Kirchenpflegen sind vielfach gefordert (Digitalisierung!). Mit dem Güggelzwang und zusätzlichen Vorschriften würden ihnen weitere Aufgaben aufgebürdet. Der Güggelzwang bedeutet, dass alle Kirchenpflegen sich mit der Zertifizierung befassen, Beauftragte stellen und das Umweltmanagement ins Konzept der Kirchgemeinde integrieren müssen. 

Kirchgemeinden, die ohne Label ökologischer werden wollen, haben bereits heute die Instrumente für Gebäudesanierungen. Mit dem Güggelzwang würde das, was für den Umweltschutz getan werden soll, zur drückenden Aufgabe.

Wir sagen: NEIN zur Überlastung der Kirchenpflegen.


NEIN zum Korsett

Die Zürcher Landeskirche hat mehr und mehr Bereiche rechtlich geregelt.
Diese Verrechtlichung gleicht einem Korsett, das stützt und einschnürt. Nun soll auch der Klima- und Umweltschutz in ein Korsett gezwängt werden, mit kantonsweit gültigen einheitlichen Vorschriften, die mit dem Netto-Null-Ziel 2035 weit herausfordernder sind als die kantonalen. Dieses obrigkeitliche Gehabe ist abzulehnen. Wir sind Kirche im Staat, nicht Staat im Staat. 

Für ein nachhaltiges ökologisches Engagement brauchen Kirchgemeinden Freiheit. Freiheit lässt vor Ort Kreativität wachsen. Stadt-, Agglo- und Landgemeinden über einen Leisten zu schlagen, schadet der Kirche. Die Landeskirche soll fördern, begleiten, unterstützen und wenn nötig finanzieren – nicht zwingen.

Wir sagen: NEIN zum Korsett.


NEIN zur Verschleierung

Der Gegenvorschlag betont die Bewahrung der Schöpfung. Doch im Abstimmungsbüchlein schreibt der Kirchenrat, dass es vor allem um den Ersatz fossiler Heizungen geht. Energetische Sanierungen von Gebäuden seien zur Erreichung des Netto-Null-Ziels nicht notwendig. 

Braucht es wirklich Vorschriften seitens der Landeskirche, damit alte Heizungen ersetzt werden? Wir sagen nein. Die kantonale Vorgabe 
von Netto Null 2050 genügt als Zielvorgabe.

Wir sagen: NEIN zur Verschleierung.

Pro und Kontra

«Wir haben das ganze Kirchenareal renaturiert.» – «Aber wo ist denn die Kirche?»
Wir anerkennen das Bemühen der Befürworter um wirksamen Klimaschutz mit dem Ziel,  die Schöpfung zu bewahren. Hier fünf häufig geäusserte Argumente.

Massnahmen zur Senkung der CO2-Emissionen sind dringend.

Umweltschutz-Bemühungen sind dringlich. Der Grüne Güggel dient dazu. Doch es geht auch ohne: Bereits heute bilanzieren alle Kirchgemeinden die Emissionen mit der Software STRATUS PLUS, die den Zustand der Gebäude mit einem langfristigen Investitionsplan aufzeigt und die Planung ökologischer Massnahmen ermöglicht.

Das Ziel «Netto-Null 2035» ist nicht für alle Kirchgemeinden realistisch und umsetzbar. Viele Gebäude stehen unter Denkmalschutz oder benötigen hohe Investitionen. Bund und Kanton orientieren sich beim Netto-Null-Ziel am Jahr 2050.

Ohne Zertifikat gibt es keinen Umweltschutz in den Kirchgemeinden.

Umweltschutz ist in vielen Kirchgemeinden seit Jahren wichtig: Gebäude werden wärmetechnisch saniert, Heizungen ersetzt, Grünflächen nur teilweise gemäht, Bio-Label für Gemeindeessen berücksichtigt und vieles mehr. Auch ohne den Grünen Güggel handeln Kirchenpflegen und Mitarbeitende umweltbewusst. Die Mittel sollten möglichst direkt dem Umweltschutz zugutekommen und nicht der Zertifizierung.

Ohne Druck von oben handeln die Kirchgemeinden nicht.

Die Zürcher Kirchgemeinden unterscheiden sich stark. Einheitliche Vorgaben werden den unterschiedlichen Voraussetzungen nicht gerecht. Fragen der Immobilienverwaltung und Sanierung lassen sich besser vor Ort beurteilen als durch zentrale Verordnungen.

Der Trend, ökologisch bewusst zu leben, zieht sich durch alle Gesellschaftsschichten. So achten auch Mitglieder der Kirchenpflegen bei Sanierungen seit Jahren auf sinnvolle, umweltschonende Massnahmen. 

Der Grüne Güggel hilft Kirchgemeinden, sich mit dem Umweltschutz zu befassen.

Der «Grüne Güggel» kann ein geeignetes Instrument sein. Abzulehnen ist die verpflichtende Einführung für alle Kirchgemeinden – unabhängig von Grösse, Ressourcen oder Ausgangslage. Die Zertifizierung beansprucht Kirchenpflegen und Mitarbeitende erheblich. Langfristig gelingt Klimaschutz durch Engagement aus Überzeugung.

Landeskirche und Kirchgemeinden leisten einen relevanten Beitrag zum Klimaschutz.

Die Treibhausgasemissionen sind zu vermindern. Allerdings werden bei der Bilanzierung nur Gebäude im Verwaltungsvermögen (Kirchen und Kirchgemeindehäuser, ein Teil der Pfarrhäuser) berücksichtigt, Gebäude im Finanzvermögen (vermietete Liegenschaften) nicht. Dadurch entsteht keine vollständige Gesamtbilanz der Emissionen. (Mehr Facts)

Klimaschutz vor Ort

Viele Kirchgemeinden haben seit langem Massnahmen zur Schonung des Klimas und für geringeren Ressourcenverbrauch ergriffen. Zürich-Hirzenbach tut dies ohne den „Grünen Güggel“, Andelfingen hat sich 2025 zertifiziert, Winterthur Seen hat die Rezertifizierung geschafft. Die Berichte zeigen auf, was mit dem Güggel geht, welche Mühe er macht – und was ohne ihn möglich ist.

Komitee

Nach der Annahme des Gegenvorschlags durch die Kirchensynode haben 46 Synodale das Referendum ergriffen. So können Sie, die reformierten Stimmbürger, am 27. September darüber abstimmen. 

Synodale aus drei Fraktionen der Synode haben das Komitee gebildet, welches das NEIN zum Gegenvorschlag vertritt und die Kirchgemeinden ins Bild setzt:

Simone Schädler, Effretikon, und Peter Schmid, Bäretswil (Leitung)
Martin Breitenstein, Winterthur, und Oliver Pierson, Dübendorf
Pfr. Christian Meier, Grüt, und Pfr. Franco Sorbara, Zürich
Agavni von Grünigen, Zürich.

Wir sind bereit, auf Fragen einzugehen und den Gegenvorschlag zu diskutieren. 
Bitte füllen Sie das Kontaktformular aus. 

Klimaschutz geht uns alle an! Machen Sie die Abstimmung in Ihrem Umfeld zum Thema! Unten finden Sie den Flyer „Güggelzwang NEIN“ zum Herunterladen, als Flyer A5 und auch als Druckvorlage A4.  

Die Werbung im Abstimmungskampf kostet. Hier finden Sie den QR-Code für eine Spende. Danke für Ihre Unterstützung!