Die Landeskirche tritt für die „Bewahrung der Schöpfung“ ein. Dies steht prominent in der Kirchenordnung (Artikel 4). Diese hält auch fest, dass die Kirche in der Wahrnehmung ihres Auftrags „einer sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeit verpflichtet“ ist (Artikel 29).
Kirchgemeinden haben seit vielen Jahren wirksame Massnahmen zum Umweltschutz ergriffen. Auf dem Höhepunkt der Klimabewegung 2021 beauftragte die Kirchensynode den Kirchenrat, die Gemeinden zu verstärkten Bemühungen anzuhalten. Ökologisch bewegte Kreise reichten 2023 die sog. Schöpfungsinitiative ein und verlangten darin, dass die Kirche die Treibhausgasemissionen bis 2035 auf Netto Null reduziert.