Reformierte Volksabstimmung am
27. September 2026

Wie es zur Vorlage kam

Die Landeskirche tritt für die „Bewahrung der Schöpfung“ ein. Dies steht prominent in der Kirchenordnung (Artikel 4). Diese hält auch fest, dass die Kirche in der Wahrnehmung ihres Auftrags „einer sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeit verpflichtet“ ist (Artikel 29).

Kirchgemeinden haben seit vielen Jahren wirksame Massnahmen zum Umweltschutz ergriffen. Auf dem Höhepunkt der Klimabewegung 2021 beauftragte die Kirchensynode den Kirchenrat, die Gemeinden zu verstärkten Bemühungen anzuhalten. Ökologisch bewegte Kreise reichten 2023 die sog. Schöpfungsinitiative ein und verlangten darin, dass die Kirche die Treibhausgasemissionen bis 2035 auf Netto Null reduziert.

Tobias Adam plädierte für die Schöpfungsinitiative.
Simone Schädler warnte vor den Kosten.

Der „Gegenvorschlag“ des Kirchenrats nahm die zentralen Forderungen der Initiative ungemildert auf und kombinierte sie mit dem Obligatorium des in Deutschland entwickelten Umweltmanagementsystems „Grüner Güggel“: Alle Kirchgemeinden sollen verpflichtet werden, sich zu zertifizieren und dies alle vier Jahre zu wiederholen. 

Die vorberatende Kommission der Synode war im Verhältnis 5:4 gespalten. Die Minderheit plädierte für massvolle Änderungen der Kirchenordnung. Statt Art. 4a schlug sie vor, die Bestimmung zur Nachhaltigkeit in Art. 29 zu ergänzen: Die Kirche „setzt sich ein für den Erhalt und Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und den schonenden Umgang mit Ressourcen.“ In Art. 247a sollte festgehalten werden, dass die Kirchgemeinden und die Landeskirche ihre betrieblichen Umweltauswirkungen kleinhalten. Und: „In der Wahl der Mittel, die diesem Ziel dienen, sind die Kirchgemeinden frei.“

Der Kirchensynode fehlte am 27. Januar 2026 nach langer Eintretensdebatte die Zeit, die Artikel einzeln durchzuberaten. Sie billigte die Anträge des Kirchenrats mit teils hauchdünnen Mehrheiten: Art. 4a wurde mit 51:50 Stimmen genehmigt. Der bereinigte Gegenvorschlag passierte in der Schlussabstimmung mit 54:45 Stimmen. Die Synode zählt 123 Mitglieder. 

Die Schöpfungsinitiative wurde deutlich abgelehnt. Als Volksinitiative wäre sie gleichwohl zur Abstimmung gekommen, doch die Initianten zogen sie nach dem Ja zum Gegenvorschlag zurück, weil sie ihre Forderungen als erfüllt ansahen. 46 Synodale ergriffen das Referendum. So können die reformierten Stimmberechtigten im Kanton über die Vorlage abstimmen. 

Wir rufen dazu auf, am 27. September NEIN zu stimmen, um für ein besseres Vorgehen den Weg zu bereiten.

Zufallsentscheid: Mit 51 zu 50 Stimmen billigten die Synodalen den Artikel 4a der Kirchenordnung.